VGH München, Beschluss v. 04.06.2018 – 4 ZB 17.2066
Bei Kanälen, für die – abweichend von der heutigen Rechtslage – zum Zeitpunkt ihrer Errichtung noch keine Dichtheitsprüfung vorgeschrieben war, kann auch ohne konkret nachweisbare Anhaltspunkte für Undichtigkeiten auch im Nachhinein ein Dichtheitsnachweis gefordert werden.
Der komplette Beschluss des VGH München ist im geschützen Bereich für die GEKa_NET - Mitglieder als PDF-Datei hinterlegt und einsehbar.
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Rückstausicherung
Informationsveranstaltung der Stadtwerke Hofheim/Taunus
Dialogverfahren zur Finanzausstattung der hessischen Kommunen; Arbeitsgruppe "EKVO/Kontrollpflicht der Kommunen über private Abwasserzuleitungskanäle"
Aufgrund einiger Einwände des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zum Abschlussbericht des Dialogverfahrens wurde der Abschlussbericht in einigen Punkten geändert.
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